itt-triathlon

Reglement

Hier findest du alles, was du über den ITT_FERROPOLIS wissen solltest.

Schwimmen

  1. Die Trainingszeiten im Gremminer See sind unbedingt einzuhalten.
  2. Das Tragen der vom Veranstalter ausgegebenen Badekappen ist Pflicht.
  3. Das Tragen der Startnummer unter dem Neoprenanzug ist nicht erlaubt.
  4. Neoprenanzüge sind bis zu einer Wassertemperatur von 16° C Pflicht. Der Neoprenanzug darf erst im Wechselzelt ganz hinunter gezogen werden und ist unbedingt durch den Athleten selbst im Kleidersack zu verpacken. Zur Vermeidung einer Verwechslung oder des Verlustes ist jeder Neopren mit dem Namen des Athleten zu beschriften.
  5. Nur Boote der Rettungsdienste und der Wettkampfleiter dürfen die Wettkampfstrecke befahren.

Radfahren

  1. Ein Verlassen oder Abkürzen der Radstrecke zum eigenen Vorteil ist nicht erlaubt.
  2. Auf der gesamten Radstrecke gilt die Straßenverkehrsordnung (STVO).
  3. Das Radfahren ohne geprüften Radhelm (TÜV, CE, SNEL, ANSI) ist auf der gesamten Radstrecke verboten.
  4. Der Kinnriemen muss geschlossen sein, solange der Athlet Kontakt mit dem Rad hat und muss auf der gesamten Radstrecke geschlossen bleiben.
  5. Das Öffnen des Kinnriemens und abnehmen des Radhelm ist erst nach abstellen des Rades erlaubt!
  6. Die Teilnehmer haben ihre Startnummer deutlich sichtbar auf der Rückenseite ihres Trikots zu tragen- Startnummerngürtel sind erlaubt.
  7. Reparaturen sind dem Athleten nur mit selbst mitgeführten Werkzeugen sowie Ersatzteilen erlaubt. Vom Veranstalter wird kein Radservice-Team auf der Strecke unterwegs sein.
  8. Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Radnummer ist so anzubringen, dass sie von beiden Seiten deutlich abgelesen werden kann (wenn nicht anders möglich muss diese von der linken Seite leserlich sein). Verkleinerungen der Radnummern sind streng verboten.
  9. Die Helmnummer ist auf der Helmvorderseite (Front) aufzukleben.
  10. A - Disqualifikationsregeln
    * Um Windschattenfahren konsequent entgegenzutreten, gilt beim ITT_Ferropolis folgende Vorgehensweise: Die erste Verwarnung erfolgt bei einer Regelverletzung durch Zurufen der Startnummer und des Vergehens – die erste Verwarnung zieht in der Regel keine Strafe nach sich!
    * Wettkampfrichter, die dich bei einer zweiten (kann aber auch schon bei der ersten geschehen) Regelwidrigkeit (z.B. Windschattenfahren) erwischen, sprechen für den oder die Athleten eine Strafe aus (z.B. Zeitstrafe). Die Wettkampfrichter können auch einen ganzen Pulk gleichzeitig abstrafen.
    * Der bestrafte Athlet hat an der Penalty Box in der Wechselzone zwischen Radfahren und Laufen anzuhalten und eine Wartezeit von 6 Minuten dort vor Ort zu verbringen. Dort wird die Startnummer ein Mal durchgestrichen.
    * Wenn der Athlet die Penalty Box nicht aufsucht wird er disqualifiziert. Sollte der Athlet die Penalty Box ohne offizielle Freigabe der Wettkampfrichter verlassen, erhält er eine zusätzliche Zeitstrafe von 15 Minuten.
    * Generell gilt: wer insgesamt zwei Mal verwarnt wird (auf der Radstrecke), ist disqualifiziert. Der Wettkampfrichter kann aber auch bei besonders groben Verstößen mit sofortiger Wirksamkeit disqualifizieren.
    * Der Abstand zu Vordermann/-frau beträgt mindestens 10 Meter.
    B - Blocking Regel
    Der Wettkampfrichter verwarnt dich sobald du länger als 30 Sekunden die rechte Fahrspur verlässt. Das Verlassen der rechten Fahrspur ist nur für Überholvorgänge erlaubt (Ausnahme: Fahrbahnschäden). Der überholte Athlet muss sich, sobald der überholende Athlet mit seinem Vorderrad an ihm vorbei ist, sofort auf einen Abstand von 10 Metern zurückfallen lassen, und kann erst ab diesem Zeitpunkt einen eventuellen Überholvorgang beginnen. Rechts Überholen wird mit einer sofortigen Disqualifikation geahndet.   ACHTUNG: Die Wettkampfrichter sind angewiesen, jeden ansatzweisen Regelverstoß sofort zu bestrafen. Die Disqualifikationslisten hängen beim INFO_Stand in der ITT_Arena aus.
  11. Gegen eine Zeitstrafe/ Disqualifikation wegen Windschattenfahrens oder Blocking gibt es keine Möglichkeit eines Protestes.
  12. I-POD, MP3-Player und Handys (Kopfhörer) sind während des gesamten Rennens verboten.

Laufen

  1. Ein Verlassen oder Abkürzen der Laufstrecke zum eigenen Vorteil ist nicht erlaubt.
  2. Athleten ist die Annahme von Hilfe durch Personen oder Unterstützung mit Fahrzeugen (u.a. auch von Schrittmacherdiensten) auf der gesamten Laufstrecke verboten.
  3. I-POD, MP3-Player und Handys (Kopfhörer) sind während des gesamten Rennens verboten.
  4. Wer auf der Laufstrecke fremde Hilfe in Anspruch nimmt oder sonstige Regelverstöße (bsp. Annahme von Schrittmacherdiensten) ausübt wird mit einer Stop-and Go Strafe bestraft (1 Min). Diese Strafe kann auch des Öfteren verhängt werden und hat keinen Zusammenhang mit den Strafen auf der Radstrecke.
  5. Die Startnummer ist gut sichtbar an der Körpervorderseite zu tragen.

Allgemeines

  1. Es gilt die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union e.V. (DTU).
  2. Jeder Teilnehmer ist für die Erfassung seiner Zwischenzeiten und Endzeit mitverantwortlich. Der zur Zeitnahme notwendige Champion-Chip muss während des gesamten Wettkampfes am rechten Fußgelenk getragen werden.
  3. Radfahren und Laufen mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet. Das Trikot muß über beide Schultern gezogen sein und der Brustkorb muß bedeckt sein (Reisverschlüsse nicht zu weit zu öffnen).
  4. Startnummern dürfen weder verkleinert oder anderweitig verändert werden.
  5. Proteste können gemäß DTU Sportordnung nur schriftlich gegen Hinterlegung von € 22,- eingereicht werden.
  6. Wechselzonen dürfen ab dem Beginn des CheckIn bis zum Ende des CheckOut nur von registrierten Teilnehmern, Wettkampffunktionären, Rettungs- und Sicherheitskräften, sowie vom Veranstalter akkreditierten Medienvertretern betreten werden.
  7. Gewonnene Sach- und Ehrenpreise, die am Tag der Siegerehrung nicht abgeholt werden, verfallen.
  8. Der Veranstalter behält sich vor, aus triftigen Gründen Anmeldungen zurück zuweisen bzw. Startverbote zu erlassen.
  9. Teilnehmer, die wegen offensichtlichen Betrugs disqualifiziert werden, erhalten für die folgenden 2 Jahre keine Starterlaubnis beim ITT_FERROPOLIS.
  10. Protestzeit
    Die Einspruchsfrist gegen Disqualifikationen und Strafen läuft bis 30 Minuten nach Zielankunft. Ein Protest ist ausschließlich in schriftlicher Form in vorstehender Zeit beim Chefkampfrichter einzureichen. Das Protestformular kann hier downgeloaded werden.

 

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